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109-05.07.2007

 

 

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SAFER WORLD Newsletter 109-05.07.2007

als pdf-Datei  http://www.safer-world.org/d/newsletter/2007/109.pdf 

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BUCH

Anklage unerwünscht
von Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm
Die Autoren schildern an ganz unterschiedlichen Fällen, dass Willkür und Korruption bei den deutschen Gerichten keine Einzelfälle sind, sondern sich flächendeckend über alle Formen der Gerichtsbarkeiten ausgebreitet haben.  Dabei sind Staatsanwälte und Richter Teil des Problems.
Eichborn Verlag ISBN-10: 382185667X , Preis: 19,95 Euro

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CHEMIKALIEN - BISPHENOL A

July 2007

Es gibt einen hochinteressanten Artikel ( in Englisch) von Liza Gross  mit dem Titel  "The Toxic Origins of Disease"
Researchers say endocrine-disrupting chemicals can permanently harm the developing organism
and may even promote obesity.
But the chemical industry doesn’t want you to believe them.
http://biology.plosjournals.org/archive/1545-7885/5/7/pdf/10.1371_journal.pbio.0050193-L.pdf

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Presse Information vom 2. Juli 2007 der Coordination gegen BAYER-Gefahren

Bisphenol A: Schärfere Grenzwerte gefordert
EU gibt Druck der Industrie nach / Gutachten von Unternehmen gesponsort

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert die Lockerung der Grenzwerte für Bisphenol A in Lebensmitteln. Negative Auswirkungen für die Gesundheit der Bevölkerung seien hierdurch nicht auszuschließen. Die Entscheidung der EU erfolgte auf Druck der Chemie-Industrie, da der bestehende Grenzwert häufig überschritten wurde und Anwendungsbeschränkungen drohten.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Statt schwächerer Grenzwerte brauchen wir einen verbesserten Schutz der Bevölkerung. Wir fordern ein sofortiges Verbot von Bisphenol A in allen Produkten, die mit Nahrungsmitteln in Kontakt kommen“. Prof. Jürgen Rochlitz, Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit, ergänzt: „Bisphenol A und andere hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs absolut nichts verloren.“

Die European Food Safety Authority (EFSA) hatte den Grenzwert von Bisphenol A kürzlich angehoben - statt 10 Mikrogramm dürfen nun täglich 50µg pro Kilogramm Körpergewicht aufgenommen werden. Begründet wurde der Schritt mit den Ergebnissen einer Studie des amerikanischen Research Triangle Institute. Die Untersuchung wurde vom Industrie-Verband American Plastics Council finanziert und ist bis heute unveröffentlicht (dem American Plastics Council gehören 13 Unternehmen an, darunter BASF, BAYER, SHELL und DOW CHEMICALS). Das European Chemicals Bureau, das die Studie im Auftrag der EFSA auswertet, räumte in der vergangenen Woche ein, dass die Risikoanalyse für Bisphenol A noch nicht abgeschlossen sei.

Von weltweit 167 öffentlich finanzierten Studien zu Risiken von BPA stellten 153 negative Effekte schon bei niedrigen Konzentrationen fest, nur 14 fanden keine. Dagegen kamen alle 13 von der Industrie geförderten Studien zu dem Schluss, BPA sei eher harmlos. „Vor dem Hintergrund, dass die von den Unternehmen finanzierten Untersuchungen zu völlig anderen Ergebnissen kommen als unabhängige Studien, ist es unverantwortlich, dass die europäischen Behörden dem Druck der Kunststoff-Hersteller nachgeben“, so Philipp Mimkes weiter.

Die hormonellen Risiken von Bisphenol A (BPA) sind seit Jahrzehnten bekannt. Die Chemikalie wird bei der Herstellung von Plastikflaschen, der Innenbeschichtung von Konservendosen, in Lebensmittel-Verpackungen und in Zahnfüllungen eingesetzt. Säuglinge, deren Hormonsystem noch nicht ausgereift ist, sind besonders gefährdet - Unfruchtbarkeit, Fehlbildungen und verfrühte sexuelle Reife können die Folge einer Exposition sein. Wegen der hormonellen Risiken von BPA wurde in den USA im März gar eine Sammelklage gegen die Hersteller von Babyflaschen eingereicht. Auch das Umweltbundesamt möchte die Verwendung von Bisphenol A einschränken.

„Die skandalösen Vorgänge um BISPHENOL A zeigen ein weiteres Mal, dass die Industrie im Interesse ihrer Profite auch vor der Schädigung menschlicher Gesundheit nicht halt macht. Der BAYER-Konzern trägt dabei als größter deutscher Hersteller herausragende Verantwortung“,  so Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied der CBG. Neben BAYER gehören DOW CHEMICALS und GE PLASTICS zu den größten Herstellern des Kunststoffs. BAYER produziert BPA in Baytown (USA), Uerdingen, Antwerpen, Shanghai und Map Ta Phut (Thailand).

weitere Informationen unter:  www.cbgnetwork.de/1797.html und www.cbgnetwork.org/1272.html

Coordination gegen BAYER-Gefahren
www.CBGnetwork.org

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CHEMIKALIEN - FEINSTAUB

Vom GSF – Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Kommunikation –
FLUGS-Fachinformationsdienst Feinstaub - Droht Gefahr auch im Innenraum?
Die Belastung der Luft mit ultrafeinen und feinen Partikeln wird heute von Wissenschaftlern als eines der wesentlichen umweltbedingten Gesundheitsrisiken angesehen. Während für die Feinstaubbelastung der Außenluft mittlerweile eine Fülle von Studien detaillierte Informationen zu Exposition, Wirkung und Gesundheitsrisiken liefern, ist dies für den Innenraumbereich keineswegs so. In Anbetracht dessen, dass wir uns zu einem überwiegenden Teil der Zeit in Innenräumen aufhalten, erscheint es dringend erforderlich, dass die Feinstaubsituation auch hier genauer untersucht wird.
http://www.gsf.de/flugs

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ELEKTRO-MAGNETISCHE STRAHLUNG

Neue Initiative mit hervorragenden Informationen und Aktivitaeten:
Die "Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie" ist eine bundesweit tätige Organisation von namhaften Wissenschaftlern, Ärzten, Technikern, Professoren und umweltengagierten Vereinigungen
Mehr unter  http://www.kompetenzinitiative.de/

Neue Broschüre zur Mobilfunkproblematik
Dr.med.Wolf Bergmann, Dr.med.Horst Eger
„Mobilfunk – Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit – Folgerungen und Forderungen aus ärztlicher Sicht“, 40 Seiten, Illustriert, Preis 5.- Euro
Herausgeber: Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart West (Verein zum Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog)
Und Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Demokratie und Umwelt.
Bestellung: Mail: bestellung@aerzte-broschuere.de.
Unkontrolliert wächst der Mastenwald. UMTS, WiMAX und jetzt der Polizeifunk TETRA sind nur einige
seiner bekanntesten Baumnamen. Die Handydichte liegt bei über 100 %. Selbst das Bundesamt für
Strahlenschutz, das nicht für übertriebene Sorgen bekannt ist, kritisiert diese „unkontrollierte
Exposition“.
Ärzte haben in dieser Situation, die unsere Gesundheit betrifft, eine entscheidende Verantwortung. ....

Ergänzend zu dieser Broschüre steht ab sofort eine Recherche-Seite im Internet unter
www.der-mast-muss-weg.de . Viele der zitierten und verwendeten Dokumente sind dort als PDFs zum Download verfügbar.

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Aus der Schweiz:
Nationales Forschungsprogramm ohne Relevanz für die Volksgesundheit
 
Die Umweltorganisation Diagnose-Funk kritisiert in  umfassenden Stellungnahmen die Zusammenstellung der Leitungsgruppe und die Studiendesigns des nationalen Forschungsprogrammes NFP57 zu den Risiken der elektromagnetischen Strahlung. 
Bereits heute geben die Behörden offen zu, dass die Forschungsergebnisse des NFP 57 „ganz sicher keine definitive Antwort zur Gesundheitsschädlichkeit durch EMF geben“ und somit auch keinen Rückschluss auf Grenzwertfragen zulassen.
Bereits im März hatte die Diagnose-Funk die Zusammensetzung der Leitungsgruppe des NFP 57 kritisiert, wie dies auch durch Nationalrätin Franziska Teuscher in ihrer Anfrage an den Bundesrat geschehen ist. Diese Leitungsgruppe ist mindestens zur Hälfte aus industrienahen Wissenschaftlern zusammengesetzt.
In der aktuellen Stellungnahme wird detailliert und anhand des Vergleichs mit der aktuellen wissenschaftlichen  Lage dargestellt, dass die Auswahl der Forschungsprojekte des NFP57 und deren Studiendesign nicht dem Schutz der betroffenen Bevölkerung dienen werden. Vielmehr wird das Nationale Forschungsprogramm dazu benutzt, Zeit zu gewinnen.
Die Umweltorganisation Diagnose-Funk fordert eine Diskussion zu weiterführenden Massnahmen. Unter anderem wird eine Neu-Zusammensetzung der Leitungsgruppe des Nationalen Forschungsprogramms NFP 57 angestrebt. 
 
Aktuelle Stellungnahme der Umweltorganisation Diagnose-Funk  zu den Projekten des NFP57
Weitere Informationen unter: www.diagnose-funk.org

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GENMODIFIZIERTES SAATGUT

24.05.07

Von Greenpeace:
Gentechnik per Gesetz - Greenpeace-Analyse deckt fatale Lücken im Entwurf des Gentechnikgesetzes auf

   Hamburg (ots) - 24. 5. 2007 - Die dauerhafte Verunreinigung von Feldern, Ernte und Lebensmitteln mit Gen-Pflanzen soll nach Plänen
des  Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz akzeptiert werden und ungestraft bleiben. Zu diesem
Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten, das Greenpeace zum Entwurf des neuen Gentechnikgesetzes in Auftrag gegeben hat. Der Entwurf aus
dem Ministerium von Horst Seehofer (CSU) wird seit Anfang Mai in der Koalition diskutiert und soll demnächst im Kabinett abgestimmt
werden. Voraussichtlich im Herbst wird der Bundestag entscheiden. Greenpeace sendet die Analyse des Entwurfes an die  Bundestagsabgeordneten. Die Umweltschutzorganisation fordert das Kabinett und die Mitglieder des Bundestages auf, den Entwurf abzulehnen.

   Wenn das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird, werden Landwirte stark benachteiligt, die keine genmanipulierten Pflanzen anbauen. Die vorgeschlagenen Sicherheitsabstände zwischen Gen-Feldern und herkömmlichen Äckern sind zu viel gering, um Verunreinigung zu verhindern.  Wenn die Ernte eines Nachbarfeldes bis zu einer Menge von 0,9 Prozent mit Gentechnik verunreinigt wird, soll in Zukunft nicht gehaftet werden.  Das Gesetz würde seinen eigentlichen Zweck nicht erfüllen, Mensch und Umwelt sowie die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen.

   "Seehofer will uns die Gentechnik, die die Mehrheit der Bevölkerung ablehnt, per Gesetz aufdrücken. Das ist ist eine Kapitulation vor den Gentechnik-Konzernen", sagt Stephanie Töwe-Rimkeit, Gentechnik-Sprecherin von Greenpeace. "Seehofer muss die Schwächen des derzeitigen Gesetzes angehen. Dem Schutz der Umwelt muss endlich ein größerer Stellenwert eingeräumt werden. Mit dem  aktuellen Entwurf  zerschießt er den ohnehin geringen Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft."

   Der Entwurf sieht auch vor, die Transparenz beim Anbau deutlich zu verschlechtern. Das sogenannte Standortregister, das die Felder mit
Gen-Pflanzen auflistet und bisher öffentlich einsehbar war, soll eingeschränkt werden. Detaillierte Angaben zu Anbauflächen sollen nur noch Betroffene erhalten, sofern sie ein berechtiges Interesse darlegen können. Das widerspricht der europäischen Freisetzungslinie 2001/18/EG. Zudem bietet der Entwurf praktisch keine Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Artenvielfalt vor der Gentechnik.

   Greenpeace fordert, folgende wesentlichen Punkte im Gentechnikgesetz zu regeln: Ökologisch  sensible Gebiete und gentechnikfreie Regionen müssen umfassend geschützt werden. Der Schutz der Umwelt muss bei der Prüfung von Anträgen einen viel höheren Stellenwert erhalten. Dafür müssen auch die Zuständigkeiten zwischen den Ämtern neu geregelt werden. Die Verursacher von Schäden müssen haften. Die Transparenz muss mit einem erweiterten Standortregister gesichert werden. Wenn Verunreinigungen nicht verhindert werden können, dürfen keine Gen-Pflanzen angebaut werden.

   Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Stephanie Töwe-Rimkeit,  Tel. 040-30 618 - 315 oder 0179-1235 360 . Das juristische Gutachten
sowie das Hintergrundpapier zum Thema erhalten Sie unter Tel.  040-30618-391 oder im Internet unter www.greenpeace.de.

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Informationsdienste Gentechnik

http://www.keine-gentechnik.de

http://www.gentechnik-stoppen.de/gentec/home

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INDUSTRIE - POLITIK - WISSENSCHAFT

Vom  VCI, 13.06.07

Mit den richtigen Prioritäten Kindergesundheit besser schützen / VCI zum Bericht der EU bei der WHO-Konferenz zu Umwelt und Gesundheit in Wien

   Frankfurt/Main (ots) - Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) in Deutschland begrüßt und unterstützt die Aktivitäten auf EU-Ebene, mögliche Zusammenhänge zwischen Umweltfaktoren und dem Gesundheitszustand von Kindern in Europa zu erforschen. Dabei werde aufgrund zunehmender wissenschaftlicher Erkenntnisse immer mehr deutlich, dass der persönliche Lebensstil maßgeblich das gesundheitliche Wohlergehen der Kinder beeinflusse. "Wir müssen beim europäischen Aktionsplan 'Umwelt und Gesundheit' künftig stärker darauf achten, dass wir die richtigen Schwerpunkte setzen. Die EU-Kommission wird dem Problem nicht gerecht, wenn sie nur einseitig bestimmte technische oder chemische Risikofaktoren als mögliche Ursachen für gesundheitliche Probleme untersucht. Es zeigt sich immer deutlicher, dass wir einen umfassenden Ansatz brauchen, der Umweltdaten mit psychosozialen Aspekten wie Bewegungsmangel, Ernährungsweise oder Lärmbelastung kombiniert. Wenn die Kommission ihre Prioritäten dahingehend überprüft, kann noch sehr viel für ein besseres Gesundheitsniveau von Kindern in der EU erreicht werden", erklärte Dr. Gerd Romanowski, der für Umweltpolitik zuständige Geschäftsführer des VCI.

   Vom 13. bis 15. Juni zieht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Wien eine Zwischenbilanz der Umsetzung ihrer Beschlüsse zum Kinderaktionsplan "Children's Health and Environment for Europe", den sie in Budapest im Juni 2004 verabschiedet hat. Die Mitgliedstaaten der WHO und die EU-Kommission berichten auf der Konferenz über den Stand ihrer jeweiligen Programme. Die Auswertung der Statusberichte wird auch dazu dienen, die Schwerpunktthemen für das nächste WHO-Ministertreffen 2009 in Italien zu definieren. Die bisherigen Initiativen der EU-Kommission, Einflussfaktoren auf die Gesundheit von Kindern im Rahmen des "Europäischen Aktionsplans für Umwelt und Gesundheit 2004-2010" zu identifizieren und zu bewerten, haben klare Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Umweltbelastung im Gesamtkontext der öffentlichen Gesundheit in der EU nur begrenzt eine Rolle spielt.

   Dieses Ergebnis macht deutlich, dass viele weitere Faktoren untersucht werden müssen, um den Gesundheitszustand von Kindern fundiert beurteilen zu können. Dazu zählen zum Beispiel Übergewicht in Folge von Bewegungsmangel oder falsche Ernährung, aber auch andere sozioökonomische Indikatoren. Solche Faktoren hat das Robert-Koch-Institut in seiner gerade veröffentlichten repräsentativen Studie mit über 17.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren in Deutschland analysiert und bewertet. Die Untersuchungen belegen, so der VCI, dass soziale Faktoren einen großen Einfluss auf die Gesundheit von Kindern haben.
Umweltbelastungen, zum Beispiel durch Schwermetalle, haben dagegen abgenommen. Die Bundesregierung trägt diesen Erkenntnissen in ihrem Bericht zur Umsetzung der europäischen Umwelt- und Gesundheitsbeschlüsse in Deutschland "Eine lebenswerte Umwelt für unsere Kinder" Rechnung und bezieht deshalb neben Umweltfaktoren auch Faktoren zum Lebensstil mit ein.

   "Produkte und Verfahren der chemisch-pharmazeutischen Industrie haben erheblich mit dazu beigetragen, die Gesundheit der Menschen zu verbessern. In Deutschland beträgt die Lebenserwartung heute deutlich über 80 Jahre und ist damit so hoch wie nie zuvor. Die überaus positive Gesundheits- und Umweltbilanz der Branche in Europa sollte die Kommission nicht aus den Augen verlieren, wenn sie weitere Maßnahmen beschließt", sagte Romanowski. Davon unabhängig werde die chemische Industrie kontinuierlich weiter daran arbeiten, die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Produkte zu optimieren.

Originaltext:         Verband der Chemischen Industrie e.V. www.vci,de

Anmerkung Scherrmann:
An dieser und auch der folgenden Pressemitteilung ist allzudeutlich abzulesen, wie die Industrie das Denken und Handeln von Politik, Wissenschaft und Gesellschaft beeinflusst.

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13.06.07

Globaler Pharmaumsatz verdoppelt sich bis 2020: Verändertes Geschäftsmodell nötig, um von Chancen zu profitieren

   Frankfurt am Main (ots) -

   PwC-Studie Pharma 2020: Marktvolumen erreicht 1,3 Billionen  US-Dollar / Auf E7-Länder entfällt ein Fünftel des
   Branchenumsatzes / Forschung und Marketing sollten sich stärker an  Schwellenländern orientieren / Strategische Neuausrichtung nötig

   Der Umsatz der Pharmaindustrie wird sich bis 2020 auf weltweit rund 1,3 Billionen US-Dollar mehr als verdoppeln. Schrittmacher dieser Entwicklung sind vor allem der demographische Wandel und der Wirtschaftsaufschwung in den E7-Ländern, wie die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) in der Studie "Pharma 2020: The Vision - Which Path will you take?" prognostiziert.
Allerdings sind die Wachstumschancen mit erheblichen Herausforderungen für die Branche verbunden. "Die Pharmaindustrie muss sich verstärkt an den Bedürfnissen und Anforderungen der Patienten in den aufstrebenden Märkten der E7 orientieren. Statt einige wenige Blockbuster weltweit zu vermarkten, sollten Unternehmen künftig eine differenzierte Produktpalette für Patienten mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen anbieten", so Volker Booten, verantwortlicher Partner für den Bereich Chemicals & Pharma bei PwC in Deutschland. Auch bei der Finanzierung der Gesundheitssysteme steht die Pharmaindustrie mit in der Verantwortung. Die Pharmaindustrie solle stärker als bislang auf präventive Mittel und Maßnahmen setzen, um mit dazu beizutragen, dass die Steigerung der Gesundheitsausgaben bestmöglich eingeschränkt werden kann, so die Studie von PwC.

   Mehr Wohlstand bringt mehr Umsatz

   Der wachsende Wohlstand in den E7-Staaten Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland und der Türkei lässt deren Bedeutung für die Pharmaindustrie steigen. Im Jahr 2020 wird voraussichtlich ein Fünftel des weltweiten Pharmaumsatzes in den Schwellenländern erwirtschaftet. China wäre dann der zweit- oder drittgrößte Markt der Welt, während die Türkei und Indien zu den zehn bedeutendsten Pharmamärkten gehören würden.

   Unterschiedliche medizinische Bedürfnisse in neuen Märkten

   Allerdings unterscheiden sich die medizinischen Bedürfnisse in den Staaten der E7-Gruppe sowohl untereinander als auch von denjenigen der Industriestaaten. In Russland leiden z.B. rund 80 von 100.000 Männern an Lungenkrebs, in China rund 41, in Indien dagegen nur sieben. Demgegenüber ist Speiseröhrenkrebs in China dreimal so häufig wie in Russland. Ursächlich für diese Differenzen sind nicht nur kulturelle Besonderheiten, sondern auch unterschiedliche genetische Merkmale der Bevölkerung. "Medikamente, die in Deutschland oder den USA wirksam sind, eignen sich nicht unbedingt auch für Patienten in Brasilien oder China. Die Pharmaindustrie wird daher in den E7-Ländern nur mit einer differenzierten Produktstrategie erfolgreich sein", so Volker Booten.

   Demographischer Wandel fordert Gesundheitssysteme heraus

   Im Jahr 2020 sind weltweit voraussichtlich rund 720 Millionen Menschen über 65 Jahre alt. Dies entspricht einem Anteil von 9,4 Prozent der Bevölkerung gegenüber 7,3 Prozent im Jahr 2005. Mit dem demographischen Wandel wird die Medikamentennachfrage drastisch wachsen. Beispielsweise sind in Schweden und Spanien die Gesundheitsausgaben für Menschen ab 80 doppelt so hoch wie für Patienten zwischen 50 und 64 Jahren. In den USA liegt das Verhältnis sogar bei annähernd zwölf zu eins.

   Gleichzeitig nehmen chronische Erkrankungen sowohl in den Industriestaaten als auch den E7-Ländern zu: Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dürften in zehn Jahren fast 80 Prozent aller Todesfälle auf chronische Erkrankungen zurück zu führen sein. Im Jahr 2005 waren es erst 60 Prozent. Beide Faktoren führen dazu, dass die Gesundheitssysteme ohne einen tief greifenden Wandel langfristig nicht mehr zu finanzieren sind: Im OECD-Durchschnitt würden bei einer unveränderten Ausgabenentwicklung im Jahr 2020 rund
16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes auf Gesundheitsausgaben entfallen, in den USA sogar 21 Prozent.

   Mehr Prävention gefordert

   Auf Dauer bleibt Gesundheit nur bezahlbar, wenn Krankheiten vermieden werden, anstatt sie aufwändig zu therapieren. Derzeit fließen in den OECD-Staaten nur drei Prozent der Gesundheitsausgaben in die Prävention, obwohl nach Berechnungen der WHO durch eine optimale Vorsorge fast 80 Prozent der Herzinfarkte, Schlaganfälle und Diabeteserkrankungen sowie 40 Prozent der Krebserkrankungen verhindert werden könnten.

   Auch die Pharmaindustrie kann bei der Prävention eine wichtige Rolle spielen. Ein prominentes Beispiel ist Gardasil, ein Impfstoff gegen Gebärmutterhalskrebs. Er kostet lediglich 360 US-Dollar und damit einen Bruchteil dessen, was für eine Krebstherapie aufgewendet werden müsste. Derzeit läuft die Entwicklung von Impfstoffen gegen eine Vielzahl von Krankheiten. Allerdings ist die Forschung mit besonderen Risiken verbunden. Um die Wirksamkeit eines Impfstoffes ohne gravierende Nebenwirkungen belegen zu können, sind lange Testreihen erforderlich, an denen in der Regel gesunde Testpersonen teilnehmen müssen.

   Veränderungen des Geschäftsmodells nötig, um von Chancen zu profitieren

   Die Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Pharmaindustrie sind in den vergangenen zehn Jahren stetig gestiegen. So investierten die im US-amerikanischen Verband PhRMA (Pharmaceutical Research and Manufacturers of America) zusammen geschlossenen Hersteller im Jahr
1996 rund 15 Milliarden US-Dollar in die Forschung, 2006 bereits 43 Milliarden US-Dollar. Inflationsbereinigt haben sich die Ausgaben verdoppelt, während die Zahl der jährlich zugelassenen Wirkstoffe im gleichen Zeitraum von 53 auf 22 gesunken ist. Diese Entwicklung führt dazu, dass Pharmaunternehmen heute wesentlich mehr Geld im F&E Bereich ausgeben, jedoch weniger Medikamente auf den Markt bringen.

   Gleichzeitig läuft der Patentschutz für viele Blockbuster-Präparate in den kommenden Jahren aus. Nach Expertenberechnungen dürften aufgrund dieser Tatsache allein die acht größten Pharmakonzerne bis 2012 zwischen 14 und knapp 40 Prozent ihres heutigen Umsatzes verlieren.

   "Die Pharmaindustrie wird ihr Geschäftsmodell grundsätzlich überdenken und anpassen müssen, um den Veränderungen Rechnung zu tragen. Dies betrifft alle Ebenen der Wertschöpfungskette. Dieser Veränderungsdruck wird auch durch Private Equity-Unternehmen ausgeübt, die sich stärker im Pharmageschäft engagieren werden und zwar insbesondere dort, wo notwendige Veränderungen verzögert werden", sagt Volker Booten.

   Die Studie erhalten Sie als kostenfreien Download unter www.pwc.de/de/chemie-pharma

   Redaktionshinweis:

   Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in Deutschland mit 8.100 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen von rund 1,2 Milliarden Euro eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften. An 28 Standorten arbeiten Experten für nationale und internationale Mandanten jeder Größe. PwC bietet Dienstleistungen an in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen (Assurance), Steuerberatung (Tax) sowie in den Bereichen Transaktions-, Prozess- und Krisenberatung (Advisory).

Anmerkung Scherrmann:

Auch hier laesst sich deutlich erkennen, welch unterschiedliche Zielvorgaben sich mit dem Begriff "Praevention"  verbinden und wie  die Industrie daran arbeitet, das Feld "Praevention" so zu besetzen, dass sie davon profitiert.

Eine  Stellungsnahme des FFGZ Berlin zur HPV-Impfung  vom April 2007:
Im Oktober 2006 ist in Deutschland der Impfstoff Gardasil® zugelassen worden. Damit begann eine breite Diskussion um den Einsatz der HPV-Impfung. Der Impfstoff richtet sich gegen die Human Papilloma Viren (HPV) 6 und 11, die Feigwarzen verursachen, sowie 16 und 18, die bei Gebärmutterhalskrebs am häufigsten vorhanden sind.
http://www.ffgz.de/stellungnahme_hpv-impfung.htm

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KURZINFO aus unterschiedlichen Quellen

02.07.2007
Gesundheitsminister wollen leisere Diskotheken
München – Die Gesundheitsminister der Länder wollen offenbar Diskothekenbetreiber verpflichten, eine Lärmgrenze einzuhalten. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Focus“ wollen die Ressortchefs am Mittwoch auf ihrer Konferenz in Ulm [mehr] http://www.aerzteblatt.de/v4/news/letterlink.asp?m=htm&id=22818

Anmerkung Scherrmann:

In anderen Laendern gibt es schon seit vielen Jahren Gesetze, die die Laermbelastung in Diskotheken regeln. Wie lange es noch dauern wird, bis das bei uns besser geregelt sein wird? Und vor allem, welche Strafen wird es bei Nichteinhaltung geben?

28.06.2007
Rückstände in Würzsoßen- Scharf und gefährlich
Scharf wie Chili, süß wie Erdnuss, raffiniert wie Curry: Asiatische Soßen bringen neuen Pfiff in deutsche Küchen. Und Schadstoffe, leider. Die STIFTUNG WARENTEST hat 25 Würzsoßen untersucht. 18 Produkte sind stark belastet. Sie enthalten gefährliche Weichmacher. Bis zu 165 Mal mehr als erlaubt. Die Ursache liegt im Deckel der Schraubgläser. STIFTUNG WARENTEST online sagt, wie Sie die Gefahr entschärfen.
Mehr unter  http://www.nl.test.de/newsletter2/out/p.php?a=6a7b7c2e2f57eb415274d4cc685decec203561

25.06.2007
Luftverschmutzung: Feinstaub senkt Geburtsgewicht
München – In stark mit Feinstaub belasteten Stadtteilen bringen Schwangere häufiger Kinder mit einem niedrigen Geburtsgewicht zur Welt. Dies geht aus einer prospektiven Kohortenstudie in Environmental Health Perspectives (2007; doi:101289/ehp10047)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/letterlink.asp?m=htm&id=22729

11.06. 2007
 Steigende Zahl von Asbestosen 
Auch 14 Jahre nach dem Verbot von Asbest in Deutschland steigt die Zahl der Neuerkrankungen wegen des Krebs erregenden Stoffes.  http://www.aerztezeitung.de/nel/?id=453095,5162,/medizin/atemwege

23.05.2007
Östrogene im Abwasser vernichten Fischpopulation
Künstliche Hormone aus der Pille wirken auch bei Süßwasserfischen (pte070523002) http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=070523002
 
Anmerkung Scherrmann:
Es ist meines Erachtens sehr  merkwuerdig, dass in den letzten Monaten die Informationen bzgl. internationaler Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen von Schadstoffen auf Flora, Fauna und/oder den Menschen in den deutschsprachigen medizinischen und auch anderen Onlinezeitungen kaum mehr erwaehnt werden. Obwohl taeglich neue Studien mit zum Teil besorgniserregenden Ergebnissen publiziert werden, werden diese im deutschsprachigen Raum weitgehend  ignoriert. Frueher gab es zumindest einen kurzen Hinweis in den medizinischen Onlinezeitschriften.

Und so kann weiterhin

- die Bevoelkerung uninformiert gehalten

- die meisten Schadstoffe  trotz und auch wegen der neuen REACH-Verordnung ungehindert ausgebracht

- die Klimadebatte auf einige wenige Substanzen reduziert werden,

und so kann ungeniert an der Legende vom Oekochonder weitergestrickt werden.

Die Steuerung der Informationen ist fuer mich eine der Hauptursachen, warum es laeuft wie es laeuft.

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MEDIEN

TAZ: 22.ß6.2007
Chemiegifte - Spurensuche in Urin und Blut
Es finden sich viele Gifte in der Umwelt. Die Frage ist, ob sie in den Körper gelangen. Wegen PCB wurde schon eine Schulen abgerissen. "Voreilig" sagen heute Umwelttoxikologen. Ein Porträt der Zunft. VON KATHRIN BURGER
http://www.taz.de/index.php?id=wissen&art=1072&id=479&cHash=9a7cfd9468&type=98

 

( Falls der Artikel online nicht mehr zur Verfuegung steht, koennen Sie ihn via email - zu prvaten Zwecken - ueber Scherrmann@safer-world.org erhalten.)

Anmerkung Scherrmann:
Nachdem der SPIEGEL im Jahre 1999  mit seiner Titelgeschichte "Oekochonder" deutlich Position bezogen hat und fast die gesamte Medienbranche mehr oder weniger deutlich nachgezogen ist, gab es immerhin noch ein Bollwerk, die TAZ, die  zum Teil sehr sorgfaeltig recherchierte und  immer wieder ueber Gesundheitsgefaehrdungen durch Chemikalien und auch ueber Hintergruende von Beurteilungen berichtete.

Ich hoffe sehr, dass dieser  widerspruechliche Artikel und die unkritische Berichterstattung ueber die Taetigkeit und die Meinung von Umwelttoxikologen nicht einen grundsaetzlichen Kurswechsel der TAZ  darstellt.


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RECHT - VERORDNUNGEN

29.06.2007 :
E U R O P Ä I S C H E   U N I O N
Bio- und Gentechnik
98/8/EG – RL über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten *)
Stand: 03. April 2007
www.UMWELTdigital.de/183043

www.UMWELTdigital.de/
(Das Downloaden ist kostenpflichtig. )

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VEROEFFENTLICHUNGEN

Umwelt-Medizin-Gesellschaft 20. Jahrgang, Ausgabe 2/2007, S. 81-164
Inhalt:  (u.a.) :
Schwerpunkt: ZahnMedizin
Frank Bartram, Lutz Hiehne, Wolker von Baehr, Roby Thill, Jean-Paul Meisch: Umweltmedizinischer Anamnesepfad in der Zahnmedizin/Umwelt-ZahnMedizin  Empfehlungen des Arbeitskreise Zahnmedizin des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner e.V.
Volker von Baehr: Zum aktuellen Stand de Labordiagnostik für die ZahnMedizin
Petra Junk: Zahntechnische Verfahrenstechniken: Über die Beeinflussung der Langzeitverträglichkeit von Zahnersatz durch das Dental-Labor
Jochen  Mellinghoff, Claus Muss: Umweltmedizinische Aspekte bei der Verwendung von Zirkondioxid bei Zahnersatz und Implantologie
Frank Bartram: Titanunverträglichkeit: Analytik und Diagnostik
Claus-Hermann Bueckendorf: Dentalmaterialien als Induktoren chronischer Erkrankungen am Beispiel des CFS (Chronic Fatigue Syndrome)    
Athanasios Vergopoulos, Savibe Schuett, Volker von Baehr: Das Verhältnis von Interleukin-1 und seinem Gegenspieler Interleukin-1 Rezeptorantagonist bestimmt die individuelle Entzündunsdisposition    

Umweltmedizin

Eberhard Schwarz, Anke Bauer: Medizinische Rehabilitation als weiterführender therapeutischer Ansatz bei „Multiple Chemical Sensitivity (MCS)“ und anderen chronischen umweltmedizinischen Gesundheitsstörungen

Mobilfunk
Ferdinand Ruzicka: Auswirkungen von GSM-Mobilfunkbasisstationen auf die Lebenszeit einer Bevölkerung

umwelt-medizin-gesellschaft
Erscheint vierteljährig; Umfang je Ausgabe ca. 80 S., Einzelpreis: € 10,- incl. MwSt. zzgl. Versand. Abonnement: € 38,-, Ausland € 45,- incl. MwSt. und Versand. Bestellungen und Probehefte: Umwelt – Medizin – Gesellschaft, Frielinger Str. 31, D – 28215 Bremen E-Mail: info@umg-verlag.de
Internet: http://www.umwelt-medizin-gesellschaft.de


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POLITIK - BEHOERDEN
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BUNDESTAG

13.07 2007

Verbraucherinformationsgesetz geht Experten nicht weit genug
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anhörung)
Berlin: (hib/HAU) Als nicht weitgehend genug wird das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz (16/5404) von den meisten Experten bewertet. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung am Mittwochvormittag im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz deutlich. Das Gesetz sieht vor, Verbrauchern Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel-Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Weingesetzes zu gewähren. Darüber hinaus sollen Fälle ausgeweitet werden, in denen die Behörden von sich aus die Öffentlichkeit ohne Namensnennung über marktrelevante Vorkommnisse informieren sollen.

Der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, begrüßte das Anliegen, die Rechte auf Verbraucherinformation zu erweitern. Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen reichten dazu allerdings nicht aus. Schaar sprach sich für eine Erweiterung des Gesetzes über Lebens- und Futtermittel hinaus auf sonstige Produkte und Dienstleistungen aus. Außerdem kritisierte er die seiner Ansicht nach zu weit gefassten Schutzrechte der Unternehmen, die mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Informationen verweigern könnten. Auch der Einzelsachverständige Professor Hansjürgen Garstka kritisierte, dass Unternehmen per Selbstdefinition festlegen könnten, was ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sei. Dies sei "völlig unangemessen". Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) sieht hingegen in dem Gesetz einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse der Verbraucher und dem Schutzinteresse der Industrie gewährleistet. So seien insbesondere die Regelungen zu den verfassungsmäßig geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu begrüßen. Aus Sicht des Bundesrates, so der Vertreter des Ministeriums für Verbraucherschutz Nordrhein Westfalens, sei mit dem Gesetz ein erster Schritt zu mehr Transparenz im Verbraucherschutz gelungen. Nötig sei nun eine Evaluation des Gesetzes, um in einigen Jahren auf solider Informationsgrundlage das Verbraucherinformationsrecht weiterentwickeln zu können.

Das Verbraucherinformationsgesetz trage seinen Namen zu Unrecht, kritisierte Volkmar Lübke als Vertreter von CorA, einem Netzwerk für Unternehmensverantwortung. Solange es Unternehmen möglich sei, mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Informationen zu verweigern, sei ein verantwortliches Verbraucherverhalten, das etwa auf ökologische und soziale Qualitäten Rücksicht nehme, nicht möglich. Weiterhin forderte er, den Geltungsbereich des Gesetzes auf alle Produkte und Dienstleistungen auszuweiten. Dem stimmte auch die Stiftung Warentest zu. Es sei nicht einzusehen, dass für technische Geräte, wie auch für Finanzdienstleistungen das Gesetz nicht gelte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht durch das Gesetz, trotz aller Kritik, die Stellung der Verbraucher verbessert. Dennoch forderte der Verband neben der Einführung einer Definition des Begriffs "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" und der Erweiterung des Anwendungsbereiches der Regelung, auch die Abschaffung von abschreckenden Gebühren und Entscheidungsfristen, um Verbrauchern einen kostengünstigen und einfachen Weg zu den beantragten Informationen zu eröffnen. Gebühren sollten daher nicht kostendeckend sein, sondern nur als Schutzgebühr fungieren.

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Nichtraucherschutz weiter stärken
Petitionsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Für eine weitere Stärkung des Nichtraucherschutzes hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einvernehmlich, die zugrundeliegende Eingabe der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. In der Petition wird ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz gefordert, da die negativen gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens hinreichend wissenschaftlich belegt und bekannt seien. Die bisherigen Regelungen hätten sich in der Vergangenheit als unzureichend erwiesen. Die oft angeführte Rücksichtnahme der Raucher auf freiwilliger Basis sei Makulatur. Oftmals herrsche bei Rauchern das Rechtsempfinden vor, dass sie Rauchen dürften, wo sie wollten. Dies werde vielfach unmissverständlich von Rauchern eingefordert. In der Realität müssten dann Nichtraucher die Raucher bitten, nicht in ihrer Anwesenheit zu rauchen. Dies falle insbesondere gegenüber Vorgesetzten und Kollegen schwer. Oftmals müssten sich dann Nichtraucher anhören, dass sie unkollegial und rücksichtslos seien. Dies sei wegen der bekannten gesundheitlichen Schäden durch das Passivrauchen nicht mehr zeitgemäß, heißt es in der Petition.

In der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus, dass es verbindliche Vorschriften über den Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz gibt. Im Arbeitsschutzrecht sei eine unmittelbare Verpflichtung des Arbeitgebers zum Schutze der nichtrauchenden Beschäftigten von den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch in der Arbeitsstättenverordnung verankert. Der Arbeitgeber müsse die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt seien. Die Arbeitsstättenverordnung lasse den Betrieben jedoch Möglichkeiten für eine Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes. Dieses können organisatorische oder technische Maßnahmen seien oder auch ein Rauchverbot. Jeder Beschäftigte sei berechtigt, dem Arbeitgeber selbst Vorschläge zum Nichtraucherschutz in den Betrieben zu unterbreiten. Der Petitionsausschuss weist im Übrigen daraufhin, dass die Länder das Arbeitsschutzrecht vollziehen. Sie müssten die öffentlich-rechtlichen Pflichten des Arbeitgebers kontrollieren und gegebenenfalls durchsetzen. Aus Sicht des Petitionsausschusses besteht vor dem Hintergrund der jüngsten wissenschaftlichen Ergebnisse und derzeit intensiven öffentlichen Diskussion zum Thema Nichtraucherschutz Anlass, weitere Schritte einzuleiten und den Nichtraucherschutz durch gesetzgeberische Maßnahmen zu verbessern. Der Bundestag hatte am 25. Mai ein Rauchverbot für Einrichtungen des Bundes sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxen und Bahnhöfen beschlossen. Dieses Rauchverbot soll am 1. September in Kraft treten.

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01.06.2007

Regierung: Risiko von Arzneimitteln im Abwasser unklar
Umwelt/Antwort
Berlin: (hib/AS) In Abwasser und Umweltproben werden nach Angaben der Bundesregierung regelmäßig Rückstände von Arzneimitteln gefunden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (16/5383  blocked:: http://dip.bundestag.de/btd/16/053/1605383.pdf ) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen erklärt, handelt es sich dabei vor allem um Röntgenkontrastmittel, Diclofenac sowie das Antiepileptikum Carbamazepin. Derzeit reichten die vorliegenden Kenntnisse aber nicht aus, heißt es in der Antwort weiter, um ein abschließendes Urteil darüber zu fällen, welche Risiken von Arzneimitteln im Abwasser und im Klärschlamm ausgehen. Die Bundesregierung schließt sich jedoch der vom Sachverständigenrat für Umweltfragen abgegebenen Empfehlung an, wonach weniger Arzneimittel in die Umwelt gelangen sollten. Es gebe bisher, so die Bundesregierung, noch keine gemeinsamen Anstrengungen von Industrie und Behörden zur Verringerung von Arzneistoffen in der Umwelt.

Auf die Frage, welche Auswirkungen Arzneimittelrückstände im Abwasser auf die Entstehung von Resistenzen von Krankheitserregern haben, erklärt die Bundesregierung weiter, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand Tiere und Menschen vornehmlich während der Behandlung mit Medikamenten Resistenzen entwickeln würden. Wenige Untersuchungen an Pflanzen hätten gezeigt, dass auch Pflanzen prinzipiell Arzneistoffe aus dem Boden aufnehmen können. In einer Vorbemerkung ihrer Antwort räumt die Bundesregierung jedoch ein, dass die Klärschlammverordnung aus dem Jahr 1992 nicht mehr in allen Punkten den heutigen Anforderungen des Bodenschutzes entspreche und daher zeitnah novelliert werden solle.

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BfR Bundesinstitut fuer Risikobewertung

10/2007, 02.07.2007

Chrom (VI) in Lederbekleidung und Schuhen problematisch für Allergiker!
BfR empfiehlt, Gehalte in Lederwaren streng zu begrenzen

Untersuchungen der Überwachungsbehörden der Bundesländer zeigen, dass viele Lederwaren, die wie Handschuhe, Schuhe oder Uhrenarmbänder unmittelbar mit der Haut in Kontakt kommen, zu viel Chrom (VI) enthalten. Sechswertiges Chrom ist ein potentes Allergen und kann bei sensibilisierten Personen zu allergischen Hautreaktionen wie dem Kontaktekzem führen. In mehr als der Hälfte der untersuchten Lederwaren wurde die Substanz nachgewiesen. Bei einem Sechstel der untersuchten Lederwaren lagen die Gehalte oberhalb von zehn Milligramm je Kilogramm Leder. Die einzige Möglichkeit, allergische Reaktionen zu verhindern, besteht für Allergiker darin, den Kontakt mit Chrom (VI) haltigen Lederwaren zu meiden. „Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland reagiert empfindlich auf diesen Stoff“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung. „Lederbedarfsgegenstände und insbesondere Lederbekleidung sollten daher grundsätzlich kein Chrom (VI) enthalten“. Das BfR schlägt deshalb vor, den Einsatz von Chrom-Salzen bei der Lederherstellung so weit wie möglich einzuschränken bzw. deren Konzentrationen beim Verarbeitungsprozess durch technische Verfahren so weit zu reduzieren, dass Chrom (VI) im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist.

Seit langem ist bekannt, dass Chrom (VI) Allergien auslösen kann. In Deutschland rechnen Fachleute mit mehr als einer halben Million Betroffener. Typisches Erkrankungsbild ist ein allergisches Kontaktekzem an den Hautpartien, die mit Chrom (VI) in Berührung kamen. Kleidung, die mit der Haut direkt in Kontakt kommt, sollte deshalb kein Chrom (VI) enthalten. Derzeit ist der Chromgehalt in Lederwaren mit Ausnahme des Arbeitsschutzbereiches noch nicht geregelt. Für Arbeitshandschuhe wurde im Jahr 2006 in einer DIN-Norm festgelegt, dass der Chrom (VI)-Gehalt unterhalb der Nachweisgrenze liegen muss. Diese liegt derzeit bei etwa drei Milligramm freisetzbarem Chrom (VI) je Kilogramm Leder.

Die Untersuchungsbehörden der Bundesländer haben zwischen 2000 und 2006 Lederwaren auf ihren Gehalt an Chrom (VI) untersucht. In mehr als der Hälfte der insgesamt rund 850 Proben wurde Chrom (VI) nachgewiesen, bei einem Sechstel lagen die Gehalte sogar oberhalb von 10 mg je Kilogramm Leder. Unter den mit Chrom (VI) belasteten Lederwaren war auch Kleidung, die direkt auf der Haut getragen wird, zum Beispiel Handschuhe oder Schuhe, aber auch Lederarmbänder für Uhren. Die im Leder festgestellten Chrom (VI)-Gehalte reichen nach Ansicht des BfR aus, um bei empfindlichen Personen allergische Hautreaktionen auszulösen.

Chrom (VI) gelangt über bestimmte Gerbverfahren in die Lederhäute. Üblicherweise wird im Gerbprozess Chrom (III)-Sulfat als Gerbstoff eingesetzt. Chrom (VI) tritt entweder als Verunreinigung im Gerbstoff auf oder es entsteht durch Oxidation aus Chrom (III) in nachfolgenden Verarbeitungsschritten. Durch entsprechende Verfahren kann der Chromgehalt im Leder stark reduziert oder das Chrom (VI) sogar ganz entfernt werden. Daneben gibt es auch chromfreie Gerbverfahren. Die Untersuchung der Überwachungsbehörden der Bundesländer zeigte, dass es in allen untersuchten Gruppen auch Produkte gab, die frei von Chrom waren.

Aus klinischen Untersuchungen ist bekannt, dass schon geringste Gehalte von Chrom (VI) in Leder ausreichen, um eine allergische Reaktion bei sehr empfindlichen Menschen auszulösen. Bei 5 mg je kg Leder zeigt bereits die Hälfte der sensibilisierten Menschen allergische Hautreaktionen wie zum Beispiel Kontaktekzeme. Vor derartigen Hauterkrankungen können sich die Betroffenen nur schützen, wenn sie jeglichen Kontakt mit Chrom (VI) haltigen Produkten vermeiden.

Da nicht deklariert wird, mit welchem Verfahren das Leder eines Produktes gegerbt wurde, kann der Verbraucher nicht erkennen, ob es Chrom (VI) enthält oder nicht. Nach Ansicht des BfR sollten daher Lederwaren, die mit der Haut in Kontakt kommen, möglichst kein Chrom (VI) enthalten. Zumindest aber sollten die Gehalte so weit wie möglich gesenkt werden. Gegenwärtig liegt die analytische Nachweisgrenze bei rund 3 mg je kg Leder. Dass diese Grenze durch den Einsatz entsprechender Technologien bei der Lederherstellung eingehalten werden kann, belegen die Untersuchungen der Überwachungsbehörden sowie die Norm für Arbeitshandschuhe. Andererseits könnte eine Deklarationspflicht Allergikern dabei helfen, gezielt auf den Kauf Chrom (VI) haltiger Produkte zu verzichten.

Das Aktionsprogramm der Bundesregierung gegen Allergien wäre ein guter Anlass, um bereits bestehende Alternativen zum Einsatz von Chromsalzen bei der Lederherstellung weiterzuentwickeln.

Dokumente  - BfR empfiehlt, Allergie auslösendes Chrom (VI) in Lederprodukten streng zu begrenzen (Stellungnahme Nr. 017/2007 des BfR vom 15.09.2006) (PDF-Datei, 98.7 KB)

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05/2007, 22.05.2007

Schon bald werden Verbraucher besser vor gefährlichen Chemikalien geschützt
BfR-Broschüre informiert über das neue europäische Chemikalienrecht REACH

Chemikalien gehören zum Alltag. Ob als Haushaltsreiniger, als Bestandteil von Babywindeln oder als Weichmacher im Plastik - immer hat der Mensch Kontakt mit Chemikalien. Über die Atemluft, die Nahrung oder die Haut gelangen chemische Verbindungen in den Körper. In den meisten Fällen ist dies kein Problem, manchmal jedoch schon. Die neue europäische Chemikalien-Verordnung „REACH“, die am 1. Juni 2007 in Kraft tritt, soll Verbraucher und Umwelt deshalb besser vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen schützen. Was genau sich für Verbraucher ändert, darüber informiert die Broschüre „REACH: Die neue Chemikalienpolitik in Europa“, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verordnung veröffentlicht hat. Interessierten gibt sie einen detaillierten Überblick über die Grundlagen der Chemikaliensicherheit und das neue Chemikalienrecht.

„REACH“ steht für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Von der neuen Verordnung werden sowohl Verbraucher profitieren als auch Beschäftigte, die Chemikalien ausgesetzt sind. REACH überträgt der Industrie deutlich mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten. Zwischen 2007 und 2018 müssen Hersteller und Importeure stufenweise rund 30.000 seit vielen Jahren auf dem Markt befindliche Chemikalien und deren Verwendungsbereiche bei der neu gegründeten Europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki registrieren lassen. Dafür müssen die Hersteller die Risiken der Chemikalien bewerten. Hierzu müssen sie erstmals die Sicherheit von gefährlichen Stoffen beurteilen und ihre Untersuchungen dokumentieren. Besonders gefährliche Stoffe unterliegen einem Zulassungsverfahren. Es wird erwartet, dass solche Stoffe deshalb langfristig durch weniger gefährliche ersetzt werden.

Außerdem müssen Hersteller künftig nachweisen, dass die Stoffe, die sie verwenden, die Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährden, und dazu umfangreiches Datenmaterial vorlegen. Aber REACH hat auch Grenzen. Die Regelungen gelten nicht für alle Stoffe. Die Pflicht zur Information der Verbraucher über Risiken wurde zwar deutlich erweitert, greift aber nicht in allen Fällen. Auch die Kontrolle von Importprodukten auf mögliche Risiken wird lückenhaft bleiben.

Was genau sich ab dem 1. Juni für Verbraucher ändert, darüber informiert die neue Broschüre des BfR. Anhand von Beispielen gibt sie einen Überblick über das bisher und das künftig geltende Chemikalienrecht, über Kennzeichnungsregelungen und Testmethoden. Dabei müssen moderne, tierversuchsfreie Verfahren berücksichtigt werden, die unter anderem im BfR entwickelt wurden.

Die Broschüre richtet sich an interessierte Verbraucher und Multiplikatoren. Die für den Verbraucher wichtigsten Aspekte von REACH werden im Text laienverständlich dargestellt und durch Grafiken und Tabellen veranschaulicht. Die Broschüre ist kostenlos und kann schriftlich in der Pressestelle des BfR (pressestelle@bfr.bund.de oder per Fax unter 030-8412-4970) angefordert werden. Sie steht auch im Internet als Dokument zur Verfügung.

Dokumente: REACH: Die neue Chemikalienpolitik in Europa (Verbraucherinfo des BfR vom 30.03.2007) (PDF-Datei, 2480.4 KB)

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UBA - UMWELTBUNDESAMT

13.06.2007
Probleme beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringern
Umweltbundesamt schlägt vor, Fehlanwendungen europaweit zu erfassen und zu reduzieren

Mit einer Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, die sich zurzeit in der Abstimmung befindet, schafft die Europäische Kommission einen Aktionsrahmen zur Verringerung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Umwelt und Gesundheit. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt dies. Ergebnisse aus Deutschland zeigen gegenwärtig die Defizite bei der Anwendung der Pflanzenschutzmittel auf, insbesondere bei der Einhaltung der gesetzlichen Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushaltes. Die Kommission sollte im Hinblick auf ihre formulierten Ziele die Defizite für Europa aufdecken und auf die Beseitigung der Mängel hinwirken.

Erstmals liegen detaillierte Ergebnisse der seit 2005 bundeseinheitlich durchgeführten Kontrollen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vor: Diese veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anfang des Jahres. Elf Prozent der Kontrollen im Jahr 2005 in Ackerbaukulturen wie Getreide, Mais, Zuckerrübe, Kartoffeln, bescheinigten für die Ausbringung der  Pflanzenschutzmittel eine Nicht-Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes zu Gewässern. Gründe dafür liefert der Bericht nicht. Kontrollen im Obst- und Weinbau bildeten 2005 keinen Schwerpunkt, wären aber wichtig angesichts des hohen Einsatzes der Pflanzenschutzmittel in diesen Kulturen.

Hinweise aus Forschungsergebnissen des UBA stützen die Ergebnisse der Länderkontrollen und belegen, dass die Quote der Fehlanwendungen bedeutend ist. Auch Presseinformationen der letzten Monate seitens Greenpeace und des Pestizid Aktions-Netzwerks benennen Defizite. In zahlreichen Proben landwirtschaftlicher Erzeugnisse fanden sich Pflanzenschutzmittel, die nicht zugelassen sind. Bundesweite Untersuchungen der Wasserqualität etwa bei Flüssen, Seen oder dem Grundwasser sind ebenfalls Belege, dass es Probleme beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gibt. Die Ergebnisse aus Deutschland verdeutlichen, dass die Nichteinhaltung der Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis kein Einzelfall ist. Das unterstreicht den Handlungsbedarf.

Für Deutschland bedeutet dies aus Sicht des UBA zunächst eine dauerhafte Auswertung der Kontrollergebnisse mit speziellem Augenmerk auf das Einhalten der Gewässerabstände beim Einsatz der Pflanzenschutzmittel. Weiter besteht Anlass, die Überwachung auf den Obst-, Wein- und Hopfenbau auszudehnen und den Ursachen für das Fehlverhalten nachzugehen. Das UBA wirkt aktiv an einer Vereinfachung der Anwendungsbestimmungen mit neuen Verfahren zur Risikoschätzung mit und leistet dabei einen Beitrag zur Verbesserung der bestehenden Regelungen. Wichtig ist, zu verhindern, dass die Mehrheit der Landwirte ungerechtfertigt in den Ruf gerät, dem Schutz der Umwelt und Gesundheit einen zu geringen Stellenwert beizumessen.

Es gilt zu bedenken, dass Fehlanwendungen nicht allein ein deutsches Problem sind, sondern dass sie vermutlich ganz Europa betreffen. Um die Ziele eines nachhaltigen Einsatzes der Pflanzenschutzmittel europaweit zu erreichen, ist gerade auch die Europäische Kommission gefragt. Sie sollte mit Hilfe geeigneter Kontrollen in der gesamten Europäischen Union das Ausmaß der Nichteinhaltung der Anwendungsbestimmungen überschauen, die Mitgliedstaaten zu einer effektiven Überwachung anhalten und dafür Sorge tragen, Fehler bei Anwendungen so weit wie möglich zu reduzieren.

 Der Jahresbericht (2006) des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit steht unter: http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_492432/DE/04__Pflanzenschutzmittel/05__KontrolleUeberwachung__PSM__Kontrollprg/pskp__jahresbericht2005,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pskp_jahresbericht2005.pdf

Weitere Informationen zur Anwendung von Pflanzenschutzmittel finden Sie unter: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/Anwendung_von_Pflanzenschutzmitteln.pdf

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06/2007, 05.06.2007

Wasch- und Reinigungsmittelrezepturen müssen an das Bundesinstitut für Risikobewertung gemeldet werden
Zur erleichterten Bearbeitung stehen elektronische Meldehilfen zur Verfügung!

Mit der Novellierung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes werden Verbraucher besser vor gesundheitlichen Risiken durch Wasch- und Reinigungsmittel geschützt. Behandelnde Ärzte haben bei Vergiftungsfällen und allergischen Reaktionen jetzt schneller Produktinformationen zu Wasch- und Reinigungsmitteln zur Hand. Wenn jemand beispielsweise versehentlich Haushaltsreiniger getrunken hat, müssen behandelnde Ärzte wissen, welche gesundheitsrelevanten Chemikalien in diesem Haushaltsreiniger enthalten sind. Im Notfall können sie sich an die deutschen Giftinformationszentren wenden. Diese wiederum können auf die Giftinformationsdatenbank des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zurückgreifen, um die Ärzte bei der Behandlung zu beraten. Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln müssen dem BfR aus diesem Grunde ihre Rezepturen vor Markteinführung elektronisch melden. Entsprechende Programmhilfen mit ausführlicher Information hat das BfR jetzt auf seiner Internetseite bereitgestellt. Das Meldesystem ist nicht neu: Bereits seit Jahrzehnten werden dem BfR die Rezepturen anderer Produktgruppen gemeldet und in die Giftinformationsdatenbank aufgenommen. „Wir haben unser bewährtes Melde- und Bewertungsverfahren weiter ausgebaut und können ab sofort die elektronischen Meldungen der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller bearbeiten“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Bisher hat das BfR jährlich etwa 20.0000 Produktmeldungen in der Giftinformationsdatenbank bearbeitet. Mit den Wasch- und Reinigungsmitteln kommen nun 5.000 bis 6.000 Meldungen pro Jahr hinzu.

Am 5. Mai 2007 ist das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Damit werden die Vorgaben der EU-Detergentienverordnung umgesetzt. Das neue Gesetz soll sowohl die Gesundheit von Verbrauchern beim täglichen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln als auch die Umwelt schützen.

Um diesen Schutz zu gewährleisten, sind die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, dem BfR bestimmte Daten mit Angaben über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte zu übermitteln. Die Daten werden im BfR für die Giftinformationsdatenbank aufbereitet und den neun Giftinformationszentren der Länder regelmäßig zur Verfügung gestellt. Damit können die Zentren behandelnde Ärzte, insbesondere in Vergiftungsnotfällen, beraten und so wichtige, lebensrettende Hilfestellung leisten.

Technische Voraussetzung für Produktmeldungen ist ein BfR-Firmencode, der schriftlich (auch per E-Mail) beantragt werden kann. Die Daten müssen mittels eines XML-Datensatzes gemeldet werden. Sie können entweder mit Hilfe der BfR Datensatzbeschreibung aus einer bestehenden Datenbank ausgelesen oder mit einem vom BfR entwickelten Standardsoftwaremodul dokumentiert und per Knopfdruck in eine XML-Datei überführt werden. Ausführliche Informationen zum neuen Meldeverfahren hat das BfR auf seiner Homepage veröffentlicht.

Seit 1984 versorgen das BfR und seine Vorgängerinstitutionen die deutschen Giftinformationszentren mit Informationen zur Notfallberatung, zunächst freiwillig, seit 1990 auf gesetzlichen Grundlagen. Dokumentiert werden die Daten in der Giftinformationsdatenbank. Im Laufe der Jahre wurden folgende Produktgruppen systematisch in die Datenbank aufgenommen: Gefährliche Stoffe und Zubereitungen, Kosmetische Mittel, Biozide und jetzt auch Wasch- und Reinigungsmittel. Der Wert der Datenbank wird durch über 33.000 freiwillige Meldungen von Herstellern und Vertreibern gesteigert, die ihre Rezepturen aus Vorsorgegründen für Notfälle zur Verfügung stellen. Aktuell stehen in der Giftinformationsdatenbank ca. 230.000 Rezepturen für die Notfallrecherche bereit. Die BfR-Giftinformationsdatenbank gehört damit zu den größten Rezepturdatenbanken der Welt.

Weitere Informationen zur Meldepflicht, dem Formular und zum BfR-Firmencode finden Sie auf der Homepage des BfR (www.bfr.bund.de) unter dem Menupunkt „Vergiftungen“/Meldungen von Rezepturen/Wasch- und Reinigungsmittel.

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22.05-2007

Aktuelle Ozonwerte und deutschlandweite Vorhersagen im Internet
Umweltbundesamt bietet Rund-Um-Information zum Thema Ozon

Das Umweltbundesamt (UBA) informiert im Internet umfassend über das Thema Ozon. Wie hoch sind die Ozonkonzentrationen in meiner Umgebung? Welche Belastung ist zu erwarten? Antwort auf diese Fragen gibt es im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/aod.htm. Dort veröffentlicht das UBA stündlich aktualisierte Ozonwerte und Ozonvorhersagen für Deutschland – auch an den Wochenenden, übersichtlich und in Kartenform. Denn mit steigenden Temperaturen wird das Thema Ozon wieder aktuell. Ozon beeinträchtigt in höheren Konzentrationen die Gesundheit.

Jeden Tag ab 10:00 Uhr können Bürgerinnen und Bürger deutschlandweite Ozonvorhersagen für den laufenden Tag und die beiden folgenden Tage im Internet abrufen. Die Vorhersagen sind in einer Deutschlandkarte, sowie für zwölf  Regionen in Deutschland differenziert, farbig dargestellt. Diese Daten können auch als E-Mail-Service abonniert werden.

Auch die aktuellen Ozon-Messwerte aller Messstellen in Deutschland gibt es jeden Tag ab 13:15 Uhr im Netz. Sie werden stündlich aktualisiert und in Karten- und Tabellenform präsentiert.

Zudem können die Ozon-Messwerte der letzten 40 Tage, die den Verlauf der Ozonbelastung in Deutschland zeigen, aufgerufen werden.

Hinweis für die Redaktionen: Die Karten sind im GIF-Format als Datei für den Gebrauch in Medien ebenfalls unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/aod.htm abrufbar und nutzbar.

Ausführliche Informationen zu Ozon gibt es in einem Hintergrundpapier http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/sommersmog_2005.pdf.

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22.05.2007

Landwirtschaft ist auch für biologische Vielfalt verantwortlich
Pflanzenschutzgesetz muss Biodiversität besser schützen

Etwa 35.000 Tonnen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe kommen pro Jahr in Deutschland vor allem im Acker-, Obst oder Gemüseanbau zum Einsatz. Das deutsche Pflanzenschutzrecht lässt über 253 Wirkstoffe zu, mit denen Landwirte ihre Ernte vor Pilzen, Wildkräutern und Schadinsekten schützen können. Das bereits 1986 eingeführte Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (kurz: Pflanzenschutzgesetz) galt europaweit lange als vorbildlich. Diese Vorreiterrolle ist nun in Frage gestellt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte fest, dass das deutsche Pflanzenschutzrecht besonders geschützte Pflanzen und Tiere nicht ausreichend berücksichtigt. Das Umweltbundesamt (UBA) befürwortet daher, den Schutz gefährdeter Arten und den Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität) als wichtige Ziele in das Pflanzenschutzgesetz aufzunehmen. Die anstehende Änderung des Pflanzenschutzgesetzes bietet gute Gelegenheit, dies umzusetzen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zurückgeht. Ein Beispiel: 62 Prozent der in Deutschland vorkommenden Amphibien- und Reptilienarten sind in der Roten Liste als gefährdet oder sogar als vom Aussterben bedroht eingestuft. Der Grund dafür liegt auch im Einsatz der Pflanzenschutzmittel: Vor allem Breitbandherbizide und Insektizide sind geeignet, das Nahrungsangebot für Vögel und kleine Säugetiere in und auf den Feldern stark zu reduzieren.

Die biologische Vielfalt (Biodiversität) umfasst die Vielfalt der Lebensräume, der Arten, die sie bewohnen, und der genetischen Information, die die Arten in sich tragen. Der Mensch ist Teil der biologischen Vielfalt und von ihr abhängig. Die biologische Vielfalt versorgt uns unter anderem mit Nahrung, Medizin oder Rohstoffen. Pro Jahr stellen globale Ökosysteme nach Angaben der Europäischen Kommission für den Menschen wichtige Leistungen im Wert von 26 Trillionen Euro bereit. Das ist weit mehr als der Wert (das Weltsozialprodukt), welches der Mensch jährlich global produziert.

Der Mensch sollte die biologische Vielfalt nicht nur schützen, um diese bereits bekannten Leistungen weiter nutzen zu können – wir müssen die biologische Vielfalt vor allem schützen, weil wir nicht wissen, was die Natur künftig an Schätzen und Dienstleistungen für uns und für unsere Nachfahren bereit hält. Auch das Pflanzenschutzrecht muss dafür sorgen, dass sich Arten weiterhin vielfältig in intakten Lebensräumen entwickeln. Die Biodiversität ist daher als zentrales Schutzgut im Pflanzenschutzrecht zu normieren.

Das deutsche Pflanzenschutzrecht geht bisher nicht ausdrücklich auf eine mögliche Schädigung gefährdeter, besonders empfindlicher Arten ein: Während die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), ein äußerst klares, zwingendes Verbot der Schädigung besonders geschützter Arten vorsieht, kommt die besondere Betonung des Schutzes gefährdeter Arten im deutschen Pflanzenschutzgesetz nicht eindeutig zum Ausdruck.  Dort heißt es lediglich, dass PSM nicht angewandt dürfen „,soweit der Anwender damit rechnen muss, dass ihre Anwendung im Einzelfall ... erhebliche schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, hat.“.

Obwohl die rechtliche Auslegung des Begriffes „Naturhaushalt“ generell den Schutz aller Arten impliziert, die nicht mit dem Pflanzenschutzmittel bekämpft werden (Nicht-Ziel-Arten), bleibt der Bezug zu besonders gefährdeten Arten zu unklar. Außerdem verbietet sich nach EU-Recht jegliche Schädigung der – nach FFH-RL geschützten – Arten, während das deutsche Pflanzenschutzrecht nur die absichtliche Beeinträchtigung dieser Arten verbietet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erteilte daher schon im Urteil vom Januar 2007 den Auftrag an den deutschen Gesetzgeber, das Pflanzenschutzgesetz an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben anzupassen und die notwendigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen umzusetzen.

Nicht nur besonders geschützte Pflanzen und Tiere sind bedroht: Zahlreiche Studien zeigen, dass die Intensivierung der Landwirtschaft eine der Ursachen für den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft ist. Wissenschaftler der Universität Aachen beobachteten in Feldrainen, dass sich wenige, robuste Gräser gegen die Vielfalt durchsetzen; ehemals typische Pflanzen und Tiere fehlen. Die Aachener Forscher führen den Verlust auf die landwirtschaftliche Nutzung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zurück. Der immer intensivere Pflanzenschutzmitteleinsatz ist auch für den drastischen Rückgang des Rebhuhns in Großbritannien mit verantwortlich. Die übermäßige Beseitigung der Ackerbegleitflora mit so genannten Breitband-Herbiziden entzieht einer Vielzahl von Tieren die Nahrung und somit auch die Lebensgrundlage weitgehend.

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16.05.2007

Emissionshandel: Jahresemissionen der Unternehmen im Jahr 2006 veröffentlicht
Bilanz einzelner Anlagen im Nationalen Emissionshandelsregister der DEHSt einsehbar

Ab heute sind die Kohlendioxidemissionen jeder in Deutschland am Emissionshandel teilnehmenden Anlage für das Jahr 2006 öffentlich. Wie viele Emissionsberechtigungen erhielt ein Anlagenbetreiber unentgeltlich von der Deutschen Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) zugeteilt? Und viel Kohlendioxid (CO2) emittierte die Anlage in den Jahren 2005 und 2006 tatsächlich? All dies ist jetzt im öffentlichen Teil des Nationalen Emissionshandelsregisters der DEHSt im UBA einsehbar. Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA: „Mit der jährlichen Bilanzierung gewährt der Emissionshandel ein hohes Maß an Transparenz.“

Bis auf wenige Ausnahmen haben die Unternehmen eine ausreichende Zahl an Emissionsberechtigungen rechtzeitig an die DEHSt zurückgegeben. In den verbleibenden Fällen prüft die DEHSt, ob eine Sanktion in Höhe von 40 Euro für jede fehlende Berechtigung notwendig wird, wie es die europäischen Regeln vorsehen.

Insgesamt gab es einen leichten Anstieg der Gesamtemissionen um 0,8 Prozent auf 477,4 Millionen Tonnen CO2 im Emissionshandelssektor gegenüber dem Vorjahr. Dies bestätigt den Gesamttrend der CO2-Emissionen in Deutschland. Der Anstieg fällt im Vergleich zum Wirtschaftswachstum des Jahres 2006 – dieses lag bei 2,5 Prozent – jedoch deutlich unterproportional aus. Für einen Teil des Anstiegs sind dabei neu in den Markt getretene Anlagen verantwortlich, die zusätzliche Emissionsberechtigungen aus der Nationalen Reserve erhielten.

Der Emissionshandel ist ein flexibles Instrument des Kyoto-Protokolls zur Steuerung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionsmengen. In der Europäischen Union startete der Emissionshandel mit dem klimaschädlichen Treibhausgas Kohlendioxid am 1. Januar 2005. Den teilnehmenden Unternehmen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie der Handelsperiode 2005-2007 erhielten ihre Emissionsberechtigungen unentgeltlich zugeteilt – von Handelsperiode zu Handelsperiode etwas weniger. Unternehmen, die größere Anstrengungen zur Emissionsminderung leisten oder besonders innovativ arbeiten, können die so erwirtschafteten, überschüssigen Zertifikate verkaufen. Wer zu wenig tut, muss Berechtigungen kaufen. Jeweils zum 30. April eines Jahres wird „abgerechnet“: Alle Anlagenbetreiber müssen Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen Emissionen des vorangegangenen Jahres abgeben.

Eine zentrale Rolle beim Emissionshandel in Deutschland hat die DEHSt im UBA. Sie teilt unter anderem die national zur Verfügung stehenden Zertifikate an die in Deutschland teilnehmenden Anlagen zu und führt die Handelskonten. Die DEHSt erfasst zudem Daten über die Emissionen der Anlagen, prüft diese Zahlen und macht sie der Öffentlichkeit verfügbar.

Weitere Informationen enthält das Hintergrundpapier „Auswertung der Ist-Emissionen des Emissionshandelssektors im Jahr 2006 in Deutschland“ unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/emissionen2006.pdf.

Den Erfüllungsstatus jeder emissionshandelspflichtigen Anlage ist im elektronischen Emissionshandelsregister verzeichnet: https://www.register.dehst.de/EXReport.

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