Ich möchte hier ein Kommentar von Herrn Dr. Muesch zu den Berufskrankheiten-Todesfällen vorstellen, das in der Zeitschrift "Arbeit-und Arbeitsrecht" veröffentlicht wurde:
" Wer sind die „Herren des Verfahrens“?
Die „Herren“ des Berufskrankheiten(BK)-Verfahrens sind laut SGB VII die „Unfall“-Versicherungsträger, also die sog. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – aber: „Die Unfallversicherung ist insofern eine Haftpflichtversicherung der Unternehmer“.
Das für dieses Haftungsprivileg der Unternehmer nach § 104 SGB VII zuständige BMAS darf nicht nur unwidersprochen wie oben weiterhin zitiert werden, man muss darüber hinaus eigentlich sogar auch noch angesichts des BK-Präventionsdesasters die Verfassungs-mäßigkeit dieses Sachverhalts infrage stellen!
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Rück-/Ausblick
Die mediale Tabuisierung der Berufskrankheiten-Todesfälle (überwiegend durch Berufskrebs) als das Präventionsversagen Nr. 1 bei den arbeitsbedingten Erkrankungen wird alljährlich dadurch komplettiert, dass die zuständigen „Berufskrankheiten“-Bundesminister den aufwendigen Jahresberichten bisher keinerlei kommentierenden Begleittext vorangestellt haben. Solange auch die Gewerkschaften schweigen und mitspielen, wird sich nichts ändern! "
und www.muesch-berufskrankheiten.de
Kommentar Scherrmann:
Ich denke, dieses von Dr. Muesch im Artikel beschriebene Berufskrankeiten-Präventionsdesaster hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Nicht-Wahrnehmung von Schadstoffbedingten Krankheitsursachen der gesamten Bevölkerung. Somit ist es meines Erachtens unumgänglich, die Vorgänge bei BK-Verfahren zu kennen, denn sie spielen eine Schluesselrolle bei der verharmlosenden Bewertung von krankmachenden Substanzen in unserer Umwelt.
Weitreichende Prävention bedeutet für mich eine schadstoffarme Umwelt im beruflichen und im privaten Bereich, in der wir Lebenden und auch die nächsten Generationen ein gesundes und lebenswertes Leben führen können.